Einjährige Berufsfachschule

Übersicht zur 1BFM

Beschreibung

Du bist gerne im technischen Bereich tätig und dir gefällt es mit Metalle zu arbeiten, aber du bist noch unschlüssig, ob eine Ausbildung in einem Metallberuf das Richtige für dich ist? Oder du möchtest auf jeden Fall eine Ausbildung in einem Metallberuf machen, du hast aber keinen für dich passenden Ausbildungsplatz gefunden?
Dann ist die Einjährige Berufsfachschule Metall das Passende für dich.


Was erwartet dich?

1 Jahr Vollzeitunterricht mit

  • einer breiten beruflichen Grundbildung in der Berufstheorie
  • einer Weiterqualifizierung in den allgemeinbildenden Fächern
  • einer handwerklichen Grundausbildung inklusive dem Erlernen von maschinellen Herstellungsarten berufstypischer Bauteile
  • modernen sehr gut ausgestatteten Klassenräumen, Labors und Werkstätten
  • einem verpflichtenden Praktikumstag pro Woche in einem Betrieb mit Bezug zur Metalltechnik - damit du auch die betrieblichen Abläufe kennenlernst

Link Anmeldung

 

Stundentafel/Fächer

Pflichtfächer
Allgemeiner Bereich  
Religionslehre/Ethik 1
Deutsch 1
Gemeinschaftskunde 1
Wirtschaftskompetenz 1
   
Fachbezogener Bereich
Berufsfachliche Kompetenz 8
Projektkompetenz (integrativer Bestandteil)  
Berufspraktische Kompetenz 18
   
Wahl-/Wahlpflichtbereich 2
Sport  
Englisch  
Computeranwendung  
Ergänzungsunterricht  

 

Aufnahmebedingungen

Ein Schulplatz ist dir sicher, wenn du

  • einen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand und
  • einen Vorvertrag über einen Ausbildungsplatz oder mindestens einen Praktikumsplatz für 1 Tag / Woche

nachweisen kannst.

In Ausnahmefällen können auch Schüler*innen ohne Hauptschulabschluss aufgenommen werden.


Abschluss

Dich erwartet eine fachpraktische Abschlussprüfung am Ende des Schuljahres.

Was kannst du erreichen?

  • Ideale Grundlage für besonders Metall- und auch für andere technische Berufe
  • Evtl. kannst du nach erfolgreichem Abschluss direkt in das 2. Ausbildungsjahr starten
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht